Health-ISAC Ampelprotokoll (TLP)
Alle übermittelten, verarbeiteten, gespeicherten, archivierten oder entsorgten Informationen werden klassifiziert und entsprechend ihrer Klassifizierung behandelt.
Informationen werden mithilfe des Traffic Light Protocol (TLP) klassifiziert, das wie folgt definiert ist:
Netz Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, die nicht Teil des konkreten Austauschs, Treffens oder Gesprächs sind, in dem sie ursprünglich offengelegt wurden. Im Rahmen eines Treffens beispielsweise TLP ROT Informationen sind auf die bei der Besprechung Anwesenden beschränkt. In den meisten Fällen TLP ROT sollten mündlich oder persönlich ausgetauscht werden.
AMBER ist eine eingeschränkte Offenlegung; Empfänger können diese Informationen nur auf der Grundlage des erforderlichen Wissens innerhalb ihrer Organisation und ihrer Kunden oder Partner weitergeben, aber nur auf der Grundlage des erforderlichen Wissens, um ihre Organisation und ihre Kunden und Partner zu schützen und weiteren Schaden zu verhindern. Das Teilen ist über soziale Medien, öffentliche Websites und/oder andere öffentlich zugängliche Kanäle NICHT ERLAUBT. Quellen verwenden in der Regel die TLP BERNSTEIN Bezeichnung, wenn Informationen Unterstützung erfordern, um effektiv darauf reagieren zu können, die jedoch ein Risiko für Privatsphäre, Ruf oder Betrieb darstellen, wenn sie außerhalb der beteiligten Organisationen weitergegeben werden
GRÜNE ist eine eingeschränkte Offenlegung; Empfänger können diese NUR innerhalb ihrer TRUST-Community teilen. Empfänger sollten die Informationen als vertraulich betrachten und dürfen diese NUR teilen TLP GRÜN Informationen mit Kollegen und Partnerorganisationen (z. B. CERTS, Strafverfolgungsbehörden, Regierungsbehörden und anderen ISACs) innerhalb ihrer TRUST-Community. Das Teilen über soziale Medien, öffentliche Websites und/oder andere öffentlich zugängliche Kanäle ist NICHT ERLAUBT.
WHITE unterliegt den üblichen Urheberrechtsregeln; die Informationen dürfen ohne Einschränkung verbreitet werden.
Mitglieder müssen alle von Health-ISAC oder über Health-ISAC-Mitglieder erhaltenen Informationen gemäß dem „Ampelprotokoll“ und der Health-ISAC-Mitgliedschaftsvereinbarung behandeln.